Ihre eigene Webseite mit WordPress
Homepage. Web-Visitenkarte. Blog. Firmenwebseite. Webshop.
Rasch & professionell erstellt, einfach zu verwalten.
Über 40 Prozent aller Webpräsenzen weltweit werden lt. WPspace (einem US-Webhoster) mit WordPress betrieben. Sie machen also keinen Fehler, wenn Sie auf das am meisten verbreitete System im Internet setzen.
Dabei ist es egal, ob Sie eine einfache Präsenzseite, ein Blog oder einen komplexen Firmenauftritt benötigen.
Mit WordPress besitzen Sie den Vorteil, Ihre Seite, sobald sie einmal erstellt wurde, sehr einfach warten und inhaltlich aktualisieren zu können – und dies praktisch ohne EDV-Knowhow. Sie erhalten einen Wartungszugang und können ohne HTML-Kenntnisse auf Ihre Inhalte zugreifen.
Oder Sie nehmen auf unseren Wartungsservice in Anspruch und müssen sich um nichts mehr kümmern.
Ist Ihr Webauftritt bereits vorhanden? Und Sie wollen sicher stellen, dass Sie die DSGVO-Richtlinien erfüllen bzw. dass Ihr Impressum und die Datenschutzerklärung auf aktuellem Stand sind?
Oder haben Sie noch gar keine Webseite? Wie auch immer: Lassen Sie uns darüber sprechen und die für Sie optimale Lösung finden.
Showroom
Im Showroom finden Sie eine Übersicht über die Struktur- und Designelemente, die wir zum Bau einer Webseite verwenden.
Holen Sie sich dort Ihre Inspiration!
Sie liefern die Inhalte. Wir das Layout — und Sicherheit.
Für jeden Webseitenbetreiber ist es heute von entscheidender Bedeutung, die Richtlinien der DSGVO zu berücksichtigen, will man kostenpflichtige Abmahnungen vermeiden. Für jede Webseite, die unser Designstudio verlässt, berücksichtigen wir selbstverständlich die jeweils aktuelle Rechtssprechung, damit Sie vor teuren Überraschungen sicher sind.
Schließlich wollen Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren. Nicht auf Ihre Webpräsenz.
Foto: John Torcasio @ Unsplash
Impressum
Ein rechtssicheres Impressum ist das A und O jeder Webseite – hier liegt das größte Potenzial für kostenpflichtige Abmahnungen.
Datenschutzerklärung
Fehlende bzw. fehlerhafte Datenschutzerklärungen – so, wie die Datenschutzgrundverordnung sie vorschreibt – sind in zunehmendem Maß Anlass für Abmahnungen. Schützen Sie sich davor, indem Sie auf unseren Service für DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen zurückgreifen.
TLS-Verschlüsselung
Schon das Telemediengesetz hat klargestellt, dass jede Webseite, auf der sich eines der beliebten Kontaktformulare befindet, ihre Daten verschlüsselt übertragen muss, damit sie vor unberechtigter Einsichtnahme geschützt werden.
Die DSGVO geht hier noch erheblich weiter: Selbst die IP-Adresse des Surfers, der gerade Ihre Seite besucht, zählt zu den personenbezogenen Daten, deren Schutz sie vorschreibt. An der Webseiten-Verschlüsselung kommt somit wohl niemand mehr vorbei.
Nicht zuletzt vergibt Google beim Seitenranking Minuspunkte, sofern die Seite keine Verschlüsselung aufweist.
Übrigens: »SSL« (Secure Sockets Layer) ist der inzwischen längst veraltete Vorgänger von »TLS« (Transport Layer Security – auch wenn beide Begriffe oftmals austauschbar verwendet werden.
Google Fonts
Webseiten, die gut aussehen wollen, greifen üblicherweise auf Google Fonts zurück. Leider geschieht dies in der Mehrheit aller Fälle so, dass die eigene Webseite die Fonts dynamisch von Googles Servern nachlädt – und dabei stets die IP-Adresse des Webseitenbesuchers überträgt und protokolliert.
Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu den DSGVO-Richtlinien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die naheliegende Lösung, vor dem Anzeigen der Seite eine Bestätigung vom Seitenbesucher einzuholen, ist in der Praxis natürlich nicht praktikabel.
Daher bleibt lediglich, sämtliche verwendeten Schriften auf den eigenen Webserver herunterzuladen, entsprechend einzubinden und anschließend den Zugriff auf die Google-Font-Server komplett zu sperren, falls Sie sich auf die sichere Seite begeben wollen. Diese Schritte erledigen wir natürlich standardmäßig für Sie.
Rechtssicheres Kontaktformular
Kontaktformulare übertragen personenbezogene Daten und müssen daher per Verschlüsselung geschützt werden (siehe oben). Darüber hinaus ist es aber erforderlich, vor dem Abschicken jedes Mal eine explizite Einwilligung des Besuchers einzuholen, dass die eingegebenen Daten richtliniengemäß verarbeitet werden.
Ohne diese Einwilligung besteht prinzipiell Abmahngefahr.
Cookie-Handhabung
»Cookies« sind kleine Textdateien, die auf dem Computer des Webseitenbesuchers gespeichert werden und die dabei helfen, ihm ein verbessertes Benutzererlebnis beim Besuch der Webseite zu ermöglichen. Falls man WordPress einsetzt, kommt man ohne Cookies beispielsweise gar nicht aus, da dieses System sie einsetzt ohne dass man dieses Verhalten beeinflussen könnte.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Besucher beim erstmaligen Aufruf der Webseite über die Verwendung von Cookies zu informieren, was üblicherweise per Einblendhinweis geschieht. Ein Vermerk im Impressum ist nach derzeitiger Rechtssprechung nicht ausreichend.
… und Vieles mehr
Die aktuelle Rechtssprechung ist kein starres Regelwerk, sondern unterliegt ständigen Änderungen. Wir behalten für Sie die relevanten Entwicklungen im Auge und aktualisieren – im Rahmen eines Webseiten-Wartungsvertrags – beispielsweise Ihre Datenschutzerklärung, falls die Notwendigkeit entstehen sollte. So sind – und bleiben – Sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt.
Erfolgreich realisierte Projekte
Jedes hier aufgeführte Webdesign-Projekt haben wir von der ersten Seite bis zum letzten Link in Eigenregie und Handarbeit umgesetzt. Bei allen kommen ausschließlich WordPress sowie der Divi-Builder, ein populärer und überaus leistungsfähiger Website-Builder, zum Einsatz.
Unsere Grundsätze
Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit
Zusagen werden stets eingehalten. Unser Wort gilt.
Flexibilität
Flexibilität
Kurzfristige Planänderungen sind niemals ein Problem, sondern höchstens eine Herausforderung.
Fortschrittlichkeit
Fortschrittlichkeit
Immer am Ball zu bleiben ist Teil unserer Arbeitsauffassung. Wir liefern stets Technologien, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Termintreue
Termintreue
Terminzusagen werden eingehalten. Ohne Wenn und Aber.
Kreativität
Kreativität
Die Freude an unserer Arbeit spiegelt sich im Ergebnis wider. Produkte von der Stange gibt es hier nicht.
Verantwortung
Verantwortung
Eine Homepage ist viel mehr als nur eine Seite im Internet. Der Besitzer ist verantwortlich für Aktualität, Rechtssicherheit und Datenschutz. Wir stehen Ihnen mit unserem Rat zur Seite.
Was wir von Ihnen benötigen
Hosting-Provider-Zugang
Ein »Hosting-Provider« stellt den Speicherplatz zur Verfügung, den Ihre Homepage in Anspruch nimmt.
Es gibt eine kleine Menge an technischen Voraussetzungen, die das von Ihnen gewählte Leistungspaket erfüllen muss, aber im Regelfall sind diese Voraussetzungen gegeben. Sprechen Sie uns an zwecks Abklärung!
Sollten Sie noch keinen Vertrag mit einem Provider abgeschlossen haben, helfen wir Ihnen gerne bei einem Neuabschluss. Die preisliche Größenordnung liegt bei etwa fünf bis zehn Euro im Monat – mehr ist für gewöhnlich nicht erforderlich.
Sobald wir im Rahmen unserer Vereinbarung die Zugangsdaten Ihres Providers von Ihnen erhalten haben, können wir die technischen Voraussetzungen für Ihre neue Homepage schaffen: Webspace, Datenbank, SSL-Zertifikat, etc.
Hinweis: Im Hinblick auf die Anforderungen der DSGVO sollten Sie ausschließlich auf Anbieter mit Sitz und Daten-Hosting in der EU setzen. Bei Hostern außerhalb der EU kann es unter Umständen zu Datenschutz-Problemen kommen, da bei Anbietern, die nicht in der EU sitzen, oft nicht sichergestellt ist, dass alle Vorgaben der DSGVO eingehalten werden.
TLS-Verschlüsselung
Schon das Telemediengesetz hat klargestellt, dass jede Webseite, auf der sich eines der beliebten Kontaktformulare befindet, ihre Daten verschlüsselt übertragen muss, damit sie vor unberechtigter Einsichtnahme geschützt werden.
Die DSGVO geht hier noch erheblich weiter: Selbst die IP-Adresse des Surfers, der gerade Ihre Seite besucht, zählt zu den personenbezogenen Daten, deren Schutz sie vorschreibt. An der Webseiten-Verschlüsselung kommt somit wohl niemand mehr vorbei.
Nicht zuletzt vergibt Google beim Seitenranking Minuspunkte, sofern die Seite keine Verschlüsselung aufweist.
Übrigens: »SSL« (Secure Sockets Layer) ist der inzwischen längst veraltete Vorgänger von »TLS« (Transport Layer Security – auch wenn beide Begriffe oftmals austauschbar verwendet werden.
Datenschutzerklärung
Fehlende bzw. fehlerhafte Datenschutzerklärungen – so, wie die Datenschutzgrundverordnung sie vorschreibt – sind in zunehmendem Maß Anlass für Abmahnungen. Schützen Sie sich davor, indem Sie auf unseren Service für DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen zurückgreifen.
Wir verlassen uns auf den hierfür seit Jahren bewährten Dienstleister eRecht24.
Google Fonts
Webseiten, die gut aussehen wollen, greifen üblicherweise auf Google Fonts zurück. Leider geschieht dies in der Mehrheit aller Fälle so, dass die eigene Webseite die Fonts dynamisch von Googles Servern nachlädt – und dabei stets die IP-Adresse des Webseitenbesuchers überträgt und protokolliert.
Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu den DSGVO-Richtlinien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die naheliegende Lösung, vor dem Anzeigen der Seite eine Bestätigung vom Seitenbesucher einzuholen, ist in der Praxis natürlich nicht praktikabel.
Daher bleibt lediglich, sämtliche verwendeten Schriften auf den eigenen Webserver herunterzuladen, entsprechend einzubinden und anschließend den Zugriff auf die Google-Font-Server komplett zu sperren, falls Sie sich auf die sichere Seite begeben wollen. Diese Schritte erledigen wir natürlich standardmäßig für Sie.
Rechtssicheres Kontaktformular
Kontaktformulare übertragen personenbezogene Daten und müssen daher per Verschlüsselung geschützt werden (siehe »TLS-Verschlüsselung weiter oben). Darüber hinaus ist es aber erforderlich, vor dem Abschicken jedes Mal eine explizite Einwilligung des Besuchers einzuholen, dass die eingegebenen Daten richtliniengemäß verarbeitet werden.
Ohne diese Einwilligung besteht grundsätzlich Abmahngefahr.
Cookie-Handhabung
»Cookies« sind kleine Textdateien, die auf dem Computer des Webseitenbesuchers gespeichert werden und die dabei helfen, ihm ein verbessertes Benutzererlebnis beim Besuch der Webseite zu ermöglichen. Falls man WordPress einsetzt, kommt man ohne Cookies beispielsweise gar nicht aus, da dieses System sie einsetzt ohne dass man dieses Verhalten beeinflussen könnte.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Besucher beim erstmaligen Aufruf der Webseite über die Verwendung von Cookies zu informieren, was üblicherweise per Einblendhinweis geschieht. Ein Vermerk im Impressum ist nach derzeitiger Rechtssprechung nicht ausreichend.
… und noch Einiges mehr
Die aktuelle Rechtssprechung ist kein starres Regelwerk, sondern unterliegt ständigen Änderungen. Wir behalten für Sie die relevanten Entwicklungen im Auge und aktualisieren – im Rahmen eines Webseiten-Wartungsvertrags – beispielsweise Ihre Datenschutzerklärung, falls die Notwendigkeit entstehen sollte.
So sind – und bleiben – Sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt.










